FMEA
FMEA Methode (Failure Mode and Effect Analysis) Fragen,Tips,Antworten,Anregungen
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Re-Qualifizierung für IATF 16949 1st/2nd party Auditoren. Alle IATF 16949 Auditoren, die sich re-qualifizieren möchten, müssen die Prüfung zur Re-Qualifizierung für 1st/2nd party Auditor/innen (ID 255) ablegen. Die Prüfung findet in Form einer Auditsimulation statt, bei der der Auditor die Rolle eines Lead-Auditors (internes Audit oder Audit bei einem Lieferanten) einnimmt. Der fachliche Schwerpunkt liegt auf der DIN EN ISO 9001 und 19011, der IATF 16949 und den von der IATF herausgegebenen „Sanktionierten Interpretationen (SIs)“ und „Häufig gestellten Fragen (FAQs)...... Mehr Infos im Forum hier aus Qualitätswesen.de
DIENSTREISE OHNE ENTSENDEBESCHEINIGUNG? DAS KANN TEUER WERDEN. Seit 2010 brauchen Mitarbeiter für jede Reise ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung – doch erst seit Kurzem wird kontrolliert. Welche Strafen drohen und wie Arbeitgeber die Entsendebescheinigung beantragen. Zu beachten, dass dies auch für Selbständige gilt. Dies ist keine neue Regelung. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über soziale Sicherheit gilt seit 1. Mai 2010. Sie koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie gilt für alle EU-Länder, außerdem für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Seit diese Verordnung in Kraft getreten ist, muss jeder, der in einem EU-Mitgliedsstaat vorübergehend einer Beschäftigung nachgeht, eine sogenannte A1-Bescheinigung mitführen – und zwar egal, wie lange er dort tätig ist. Ob für ein Meeting, Messebesuche oder auch nur ein kurzes Hallo, sobald es dienstlich ist. Beispiel: Österreich verhängt bei fehlenden A1-Bescheinigungen Bußgelder zwischen 1000 und 10.000 Euro – sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen den Mitarbeiter. Frankreich verlangt pro fehlender A1-Bescheinigung ein Bußgeld von 3000 Euro vom Mitarbeiter. Mehr Infos im Forum hier aus Qualitätswesen.de
Auditor und Qualitätsmanager (Auslandszertifizierungen) mit sehr guten Refferenzen Auditiert Intern nach DIN EN ISO 9001-2015, ISO TS 16949, VDA 6.3. - Unterstützung bei der Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems - Überarbeitung Ihres bestehenden Systems - Interne Audits - Total-Quality-Management "TQM" - Prozessoptimierung Mehr Infos im Forum hier aus Qualitätswesen.de - Lieferanten -Interim Management Einsatzgebiete: USA, Europa, China Hilfestellung auch bei QS-Schulungen, Qualitätsproblemen, Auditvorbereitungen,Re-Zertifizierungen, usw... Mehr Infos im Forum hier aus Qualitätswesen.de
ADMINISTRATIVE AUFWENDUNGEN BEI EINER BEANSTANDUNG : Zeitaufwand ist kein Vermögensschaden. Die Abwicklung eines Schadens gehört zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehört, dies sagt das BGH ganz deutlich. Die übliche Thematik beschäftigt uns alle hier. Kunde zeigt in der Beanstandung Reklamationsbearbeitungskosten, bzw. Aufwände, für Korrespondenz, Telefonkonferenzen ect. an. Nach der Rechtsprechung des BGH sind in solchen Fällen Eigenkosten des Geschädigten zwar im Rahmen der unmittelbaren Schadensbeseitigung ersatzfähig.......Mehr Infos im Forum hier aus Qualitätswesen.de
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