Seit 2010 brauchen Mitarbeiter für jede Reise ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung – doch erst seit Kurzem wird kontrolliert. Welche Strafen drohen und wie Arbeitgeber die Entsendebescheinigung beantragen.
Zu beachten, dass dies auch für Selbständige gilt.
Dies ist keine neue Regelung. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über soziale Sicherheit gilt seit 1. Mai 2010. Sie koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie gilt für alle EU-Länder, außerdem für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Seit diese Verordnung in Kraft getreten ist, muss jeder, der in einem EU-Mitgliedsstaat vorübergehend einer Beschäftigung nachgeht, eine sogenannte A1-Bescheinigung mitführen – und zwar egal, wie lange er dort tätig ist.
Ob für ein Meeting, Messebesuche oder auch nur ein kurzes Hallo, sobald es dienstlich ist.
Beispiel:
Österreich verhängt bei fehlenden A1-Bescheinigungen Bußgelder zwischen 1000 und 10.000 Euro – sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen den Mitarbeiter.
Frankreich verlangt pro fehlender A1-Bescheinigung ein Bußgeld von 3000 Euro vom Mitarbeiter.
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Entsendebescheinigung . Was tun?
Quelle: impuls.de