Beiträge von Lille

    DIN EN 16001 "Energiemanagementsysteme" wird ab April 2012 ersetzt durch die internationale Norm DIN EN ISO 50001

    Energiemanagementsysteme sind nicht erst seit ihrer Erwähnung im Energiekonzept der Bundesregierung bekannt. Schon seit langem nutzen insbesondere größere Industriekunden dieses Instrument zur Überwachung und kontinuierlichen Steigerung ihrer Energieeffizienz. Bisher galt die DIN EN 16001 als Norm zur Umsetzung und Zertifizierung solcher Systeme. Ab dem 24. April 2012 wird die DIN EN 16001 zurückgezogen und durch die internationale Norm DIN EN ISO 50001 ersetzt. Dies sollten nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern auch ihre Energiedienstleister beachten.

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    Die im Dezember 2011 von der Europäischen Normungsorganisation (CEN) in deutscher Übersetzung veröffentlichte Norm „DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsysteme Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung“ basiert auf den Elementen von Managementnormen wie ISO 9001 und ISO 14001. Mit einem Energiemanagementsystem nach dieser Norm sollen Organisationen in die Lage versetzt werden, Systeme und Prozesse aufzubauen, die zur Verbesserung ihrer energiebezogenen Leistung erforderlich sind.

    Ab 2013 wird es nur noch Energiesteuerermäßigungen geben, wenn Unternehmen ein betriebliches Energie-Management-System betreiben.

    Das Erneuerbare-Energiengesetz (EEG) ermöglicht mit der Novelle 2012 und den dazugehörigen Merkblättern des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besondere Ausgleichsregelungen für energieintensive Betriebe. Auf Antrag können demnach produzierende Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde und Stromkosten von mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung von EEG-Abgaben ausgenommen werden. Voraussetzung dafür ist ab einem Stromverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001. Die Energiemanagementnorm EN ISO 50001 beschreibt, welchen Anforderungen das Managementsystem eines Unternehmens genügen muss, um diesem Regelwerk bei der Umsetzung des Energiemanagements zu entsprechen. Es kann sowohl informativ für die Umsetzung innerhalb eines Unternehmens als auch zum Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen dieses Regelwerks gegenüber Dritten dienen. Der Nachweis wird durch einen Zertifizierungsprozess mit anschließender Ausstellung eines zeitlich befristeten Zertifikates durch unabhängige Zertifizierungsstellen, beispielsweise die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS), erbracht.

    Die Struktur der ISO 50001 entspricht dem Aufbau der ISO-Managementsystemnormen, insbesondere der ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) und ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme). Da alle drei Managementsysteme auf dem PDCA-Zyklus basieren, kann die Norm ISO 50001 mit einigen spezifischen Ergänzungen problemlos in diese Systeme integriert werden.[5]

    Die sieben Hauptkapitel der Norm sind:[6]
    (Kap.1-3 enthält Vorwort, Definitionen und Allgemeines)
    Kap.4.1: Allgemeine Anforderungen
    Kap.4.2: Verantwortung des Managements
    Kap.4.3: Energiepolitik
    Kap.4.4: Energieplanung
    Kap.4.5: Verwirklichung und Betrieb
    Kap.4.6: Überprüfung und Leistung
    Kap.4.7: Managementbewertung

    Weitere Erläuterungen und die UGA-Broschüre „Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“ durch EMAS“ kann als PDF-Dokument bei der EMAS heruntergeladen oder als Printversion bestellt werden.

    EMAS Portal

    Quelle:EMAS

    Der Umweltgutachterausschuss (UGA) veröffentlicht mit der Broschüre „Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“ durch EMAS“ einen Abgleich der Anforderungen der Spezialnorm gegenüber denen der EMAS-Verordnung. Fazit der Gegenüberstellung ist, dass EMAS einen großen Teil der Anforderungen abdeckt. Die stichwortartige Zusammenstellung gibt in tabellarischer Form die Inhalte der ISO 50001 wieder, zeigt die Entsprechungen in der EMAS-Verordnung auf und gibt Hinweise, welche Ergänzungen erforderlich sein können.

    Broschüre

    Die novellierte EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (ABl. EG Nr. L 342 S. 1 vom 22. Dezember 2009) ist seit dem 11. Januar 2010 in Kraft:

    Um EMAS in Deutschland wirksam durchführen zu können, wurde 1995 das UAG erlassen und 2011 an EMAS III angepasst. Darin werden u.a. die Zulassung und Aufsicht der Umweltgutachter sowie die Registrierung der Organisationen geregelt.

    Die Kernidentikatoren der EMAS III
    Kernindikatoren für die Umweltleistung In der Umwelterklärung müssen künftig Angaben zu festgelegten „Kernindikatoren“ gemacht werden, „soweit sie sich auf die wesentlichen direkten Umweltaspekte der Organisation beziehen“ (Anhang IV).
    Kernindikatoren betreffen die Umweltleistung in den Bereichen:

    Energieeffizienz: jährlicher Gesamtenergieverbrauch

    Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 durch EMAS, hier durch ist eine zusätzliche Zertifizierung nach der 50001 überflüssig, sehen Sie hierzu auch meine Ausführung unter EMAS Allgemein.


    erneuerbaren Energien • Materialeffizienz: jährlicher Massenstrom der verschiedenen Einsatzmater

    Abfall: jährliches Abfallaufkommen und Aufkommen gefährlicher Abfälle

    Biologische Vielfalt: Flächenverbrauch

    Emissionen:
    jährliche Gesamtemissionen von Treibhausgasen und anderen Emissionen

    Leitfaden EMAS III

    Umweltauditgesetz (UAG)

    Mehr Informationen zur EMAS

    Alle Identikatoren werden einmal jährlich in einer Umwelterklärung veröffentlicht
    (Beispiel vom ir erstellte Umwelterklärung im Jahre 2012 Umwelterklärung 2012

    Warum EMAS III
    Validierte EMAS-Organisationen und Unternehmen haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, verschiedene Erleichterungen im Vollzug des Umweltrechts in Anspruch zu nehmen, wobei die Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland variiert.

    Weitere Vorteile sind unter anderem die Europaweit, speziell für EMAS Zertifizierte Unternehmen ausgeschriebene Tenders .

    Eine EMAS Zertifizierung wird auch finanziell von einigen Bundesländern unterstützt.

    Die neue Version der ISO 9004 wurde im Dezember 2009 veröffentlicht. Die ISO 9004:2009 gibt zahlreiche Empfehlungen und zeigt umfangreiche Möglichkeiten zur Gestaltung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems auf. Durch die im Anhang A beschriebe Systematik zur Selbstbewertung kann der Reifegrad einer Organisation ermittelt und aufgezeigt werden, um deren Stärken und Schwächen sowie Verbesserungs- und Innovationsmöglichkeiten zu ermitteln.

    Die Struktur der neuen ISO 9004 unterscheidet sich stark von der Struktur der ISO 9001, sodass nun keine direkte Verbindung mehr besteht. Vielmehr gliedert sich die ISO 9004:2009 in folgende neu definierte Abschnitte:
    4 Leiten und Lenken für den nachhaltigen Erfolg einer Organisation
    5 Strategie und Politik
    6 Management von Ressourcen
    7 Prozessmanagement
    8 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung
    9 Verbesserung, Innovation und Lernen

    Weiterhin bestehen folgende Anhänge:
    Anhang A: Werkzeug zur Selbstbewertung
    Anhang B: Grundsätze des Qualitätsmanagements
    Anhang C: Beziehung zwischen ISO 9004 und ISO 9001

    Die in Anhang A beschriebene Selbstbewertung bietet eine Beurteilung des Reifegrads einer Organisation auf der Grundlage der Schlüsselelemente sowie der Abschnitte 4 bis 9 der ISO 9004:2009. Dabei können die in der Selbstbewertung verwendeten fünf Reifegrade von der Organisation um weitere Grade ergänzt oder anderweitig angepasst werden.

    Wer dabei ist, ein Managementsystem individuell zu gestalten, sollte sich weiterhin an ISO 9001 orientieren und versuchen, die hier enthaltenen Anforderungen auf eine für seine Organisation maximal nutzbringende Weise zu erfüllen. Und auch bei der Weiterentwicklung des bestehenden Managementsystems im Sinne der Ständigen Verbesserung bietet ISO 9001 zahlreiche Ansatzpunkte, um Effektivität und Effizienz des eigenen Prozessnetzwerks weiter zu optimieren.

    Die Kapitel 5 Strategie und Politik, 6 Management von Ressourcen, 7 Prozeß-management und 8 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung haben ähnliche Namen wie die entsprechenden Abschnitte der Nachweisnorm 9001. Da aber thematisch keineswegs mehr eine 1:1 Ergänzung der Themen gegeben ist, muß im konkreten Fall in der Verweismatrix der 9004 zur 9001 nach den thematisch zusammengehörenden Abschnitten gefahndet werden. Vorbei ist die Zeit, dass es ausreichte nur die 9004 zu lesen! Jetzt sind umfänglich Textanalysen angesagt.
    Absolute Ergänzungen stellen das Kapitel 9 Verbesserung, Innovation und Lernen sowie die beiden sehr umfänglichen Anhänge dar. Der Anhang A zeigt die Werkzeuge zur Selbstbewertung auf. Der Anhang B stellt die Umsetzung der Grundsätze des QM in einem fünfstufigen Reifegradraster dar. Somit gibt die 9004:2009 umfassende Hilfestellungen für den Aufbau eines TQM-Systems, das auf nachhaltigen Erfolg durch Berücksichtigung von Risiken ausgelegt ist.


    Anbei ein Link zu einem Youtube - Beitrag der DQS mit einem Vortrag über die 9004(Präsentation auf dem DQS-Auditoren-Training am 05./06. Februar 2010 in Oberursel)

    Beitrag über die 9004

    VDA 6.3 Prozessaudit

    Prozessaudits dienen der Beurteilung der Qualitätsfähigkeit. Sie sollen zu fähigen und beherrschten Prozessen führen, die robust gegenüber Störgrößen sind. Das VDA-Prozessaudit überwacht den Produktentstehungsprozess, die Serienproduktion, den Dienstleistungsentstehungsprozess und deren Erbringung. Prozessaudits nach VDA 6.3 können intern wie auch extern angewendet werden. Unternehmen nutzen Prozessaudits, weil sie ihre Prozesse gestalten und verbessern möchten.

    Gründe für die Durchführung von Prozessaudits sind unter anderem:

    Reifegradbewertung bezüglich Produkt- oder Prozessfreigabe
    Sicherstellung der Produkt- und Prozessanläufe
    Beurteilung der Qualitätsfähigkeit bei Unterlieferanten
    Analyse auf Grund von Produkt- oder Prozessproblemen
    Initiierung und Überwachung von Verbesserungsprozessen
    Störungen in der Lieferkette
    Sicherstellung von Verfügbarkeit
    Schwachstellen- und Risikoanalyse / Prävention

    Die Überarbeitung war auch deshalb wichtig um den Band auf die aktuellen Anforderungen anzupassen. So z. B. die Elemente Potenzialanalyse und Projektmanagement. Der Teil B wurde inhaltlich stärker präzisiert und um eine möglichst hohe Wiedererkennbarkeit sicher zu stellen.

    Neu 2016 :
    Die Abstufungsregeln bei der Bewertung wurden erweitert, Fragen mit besonderem Produkt- und Prozessrisiko (*Fragen) gekennzeichnet und die Einstufung auf A, B und C reduziert. Prozesse sind so zu analysieren, dass Risiken und Schwächen in den Arbeitsabläufen sowie zu deren Schnittstellen erkannt werden.

    Neue Regeln

    Excel Vorlagen

    VDA Auditbericht erstellen

    VDA 6.1
    Der VDA-Band 6.1 referenziert auf DIN EN ISO 9001:2008, so dass es keine Beschränkung im Bezug auf die Gültigkeit gibt.
    Was lässt sich erreichen?

    -ein kontinuierlicher Verbesserungsprozeß

    -Förderung der Fehlervermeidung und Stärkung der

    -Zuverlässigkeit und Prozeßfähigkeit in der

    -Wertschöpfungskette des Unternehmens

    -mit VDA 6.1 wird hohe Kundenzufriedenheit bis zum Endverbraucher, dem Automobilkunden, erreicht
    Mitarbeiterzufriedenheit

    Der Band VDA 6.1 gibt den Rahmen für ein umfassendes QM-System auf Grundlage der DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 9004-1. Er beinhaltet Aspekte anderer Forderungskataloge, wie QS-9000, AVSQ (Italien) und EAQF (Frankreich) sowie Aspekte des europäischen EFQM-Modells.


    Zertifizierer von Managementsystemen nach VDA 6.1

    DEKRA Certification GmbH ;E-Mail: info@dekra-certification.com
    DQS Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen mbH; E-Mail: klaus.aul@dqs.de
    EQ ZERT; Fax: 0731/184868-10
    German CERT GmbH ;Fax: 09423/941250
    GlobalCert GmbH ;E-Mail: gce@globalcert.com
    KBA-Dresden ;Fax: 0351/47385-36
    Lloyd's Register Quality Assurance GmbH; E-Mail: vertrieb@lrqa.de
    LRQA Limited ;Fax: 0221/937737-13
    NIS Zertifizierungs- und Umweltgutachter GmbH ;Fax: 06181/9937-99
    ÖQS - Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH ;Fax: 0043/1/ 5333050-9
    RW TÜV e.V. ;Fax: 0201/825-2600
    SGS- ICS Gesellschaft für Zertifizierungen mbH ;E-Mail: sgsics_germany@sgs.com
    SQS Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme ;Fax: 0041/31/9103545
    Technischer Überwachungsverein Thüringen e.V. ;Fax: 0361/3735562
    Technischer Überwachungsverein Saarland e. V. ;Fax: 06897/506-228
    TÜV Anlagentechnik Geschäftsstelle Nürnberg; E-Mail: hutter @de.tuv.com
    TÜV CERT - Zertifizierungsstelle des Rwtüv e.V. ;Fax: 0201/82526000
    TÜV CERT Zertifizierungsstelle des TÜV Südwest ;Fax: 0621/395-615
    TÜV CERT-Zertifizierungsstelle des TÜV Hessen; E-Mail: tuev-cert@tuevhessen.de
    TÜV Management Service GmbH ;Fax: 089/5791-2181
    TÜV Pfalz e.V. ;Fax: 0631/35 45-130
    TÜV Rheinland Sicherheit und Umweltschutz GmbH ;Fax: 0221/806-1573
    TÜV CERT-Zertifizierungsstelle des TÜV Hessen ;Fax: 06151/600- 336
    Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagementsysteme des Kraftfahrt-Bundesamtes; E-Mail: zsq@kba.de