- Offizieller Beitrag
Verlängerung der VDA 6.3 Zertifikate ab dem 01.01.2020
Dies gilt für Zertifikate, die ab dem 01.01.2020 auslaufen sowie für Zertifikate, deren Gültigkeit vor dem 31.12.2019 endet, die Verlängerung jedoch erst nach dem 01.01.2020 beantragt wird.
Eine Verlängerung muss bis drei Monate nach Ablaufdatum des Zertifikats beantragt werden, ansonsten ist zusätzlich eine Prüfung abzulegen.
Für die Verlängerung sind wie bisher 5 Audits mit mindestens 10 Audittagen nachzuweisen. Auditoren, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, einen eintägigen VDA 6.3 - Workshop zu besuchen.
Neu ab 03/2021:Maximal zwei (2) Prozessaudits können als Remote-Audit oder Hybrid-Audit durchgeführt werden. Sobald ein Audit teilweise remote durchgeführt wurde, wird es als Hybrid-Audit gewertet.
Zusätzlich ist der Besuch von Core Tools-Schulungen nachzuweisen. Hier gelten die Regeln, die unter den Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung beschrieben wurden.
Ohne weitere Voraussetzungen werden seitens des VDA QMC folgende Schulungen anerkannt:
• VDA QMC Automotive Core Tools – Modul I plus II (ID 415 und 416)
• VDA QMC Automotive Core Tools – Kompaktkurs (ID 414), Modul I oder II (ID 415, 416)
• VDA QMC Automotive Core Tools für Prozess- und System-Auditor/innen (ID 417)