Reklamationsbericht- dauerhafte Abstellmaßnahmen

  • Hallo an alle die hier gerade online sind.

    Mich quält zur Zeit folgendes Problem:
    Ein sehr kleines produzierendes Unternehmen "U" verbaut zukaufteile.
    Hierzu werden beispielsweise Komponenten zugekauft die vom Vorlieferanten (V) montiert werden. Dieser Vorlieferant produziert offensichtlich nicht "Prozesssicher". Als Beispiel kommen von ca 6000 Teilen 6 Teile die fehlerhaft sind. (z.B. verbogen)
    Bei der Weiterverarbeitung rutschen 3 der 6 fehlerhaften Teile durch die Hände der Mitarbeiter von U. U konnte durch eine Rückrufaktion diese Zahlen nun feststellen. Jetzt geht es um die Abstellmaßnahmen die ich betone U treffen soll. Das V entsprechende Maßnahmen durchführt ist klar.
    Klar ist auch, das der Vorlieferant auf sein Problem umgehend hingewiesen wird und V hat diesen Hinweis auch dankbar zur Kentnis genommen. Was könnte U für dauerhafte Abstellmaßnahmen einführen? Außer eine Erhöhung des Stichprobenumfangs, fällt mir einfach nichts mehr ein. Es kann ja nicht Sinn sein eine 100% Prüfung zu machen, zumal ja theoretisch unterschiedliche Fehler auftauchen können. Hätte da jemand Tips für mich?

    • Offizieller Beitrag

    Danke für Deine Im Nachricht, nach den mir vorliegenden Fakten sieht es folgender Massen aus:

    Abstellmaßnahmen müsst ihr von „V“ einfordern.

    Hierzu löst Ihr erstmal eine Reklamation über einen 8D Report aus, die V auszufüllen und zu bearbeiten hat.

    Problembeschreibung
    Sofortmaßnahme
    Problemanalyse
    Abstellmaßnahme
    Wirksamkeitsnachweis
    Vorbeuge Maßnahme
    Als Zusatztool verlangt Ihr die
    5 W Technik (5 x Warum)
    5 W Methode im Ishikawa

    Wenn dies „V „ erfüllt hat und Euch den Bericht zusendet, könnt Ihr alles Überprüfen und ggf. auch ein Audit über die Wirksamkeit durchführen.
    Der 8D muss Euch als Kunden befriedigen und Abstellmaßnahmen erbringen, die keinen Fehler mehr zulassen.
    Dieser Report könnte auch für nachfolgende Reklamationen sehr wichtig werden bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein 8D ist nicht zu Unterschätzen!

    Bis zur Erfüllung der dauerhaften Abstellmaßnahmen könnt Ihr von „V“ eine 100% Prüfung verlangen die „V“ bei sich durch führt und die Ware dahin Kennzeichnet.

    Ihr teilt „V“ mit dass Ihr einen erhöhten Stichprobenumfang zieht und bei einem weiteren Ausfall eine 2te 100% Prüfung extern beauftragt.

    Die 100% Prüfung ist eine vorübergehende Maßnahme bis zur dauerhaften Abstellmaßnahme, diese müsst Ihr aber nicht erbringen, sondern Ihr könnt „V“ Hinweise zur Lösung geben und Teamarbeit anbieten.

  • Super! Danke für diese wertvollen Tips!
    Jetzt bleibt mir noch die Frage:" Was beispielsweise U in einem Reklamationsbericht unter "Eingeführte dauerhafte Abstellmaßnahmen" eintragen könnte? Und was als Einführungsdatum? Eigentlich muß U von V doch erst in Kenntnis gesetzt werden über die Einführung einer Abstellmaßnahme. Gleiches würde doch auch für die Frage nach einer "Langfristigen Vorsorge" gelten! Vor der Analyse und festlegung von neuen Maßnahmen könnte doch gar kein Termin genannt werden.
    Folglich kann U seinem Kunden auch keine näheren Infos geben, zumindest bis V aus dem Quark kommt. Wenn er nicht die gleichen Sorgen und Nöte hat wie U? :)

    • Offizieller Beitrag

    Nun wird es spannend.

    Eine dauerhafte oder auch Abstellmaßnahme, kann ich Dir hier nicht nennen, die kennt nur V.
    Auf jeden Fall gibt es bei Abstellmaßnahmen ein paar Regeln.

    Eine Abstellmaßnahme ist immer eine dauerhaft Lösung für die enstande Abweichung.
    Eine Lösung die einen Prozessicheren Zustand schafft.
    Bitte nicht den Fehler machen und schreiben "ich prüfe die Teile demnächst zu 100%"oder "Mitarbeiter wurde belehrt/geschult"!!!!!!!!!!!!!
    DIES IST KEINE ABSTELLMAßNAHME!
    Eine Abstellmaßnahme ist die Beseitigung des Fehlers eine 100% Prüfung oder Schulung ist keine Abstellmaßnahme, denn so kann der Fehler immer noch auftreten.

    Das Einführdatum ist das Umsetzungsdatum der Abstellmaßnahme

    V muss U Informieren über die Abstellmaßnahme und U überprüft die Wirksamkeit der " echten " Abstellmaßnahme und meldet diese am Kunden weiter.

    Es ist richtig dass vorher noch keine Termine genannt werden können, denn die Lösung wird in Schritten bearbeitet.
    Darum auch 8D-Report.
    8 Schritte zum Ziel.

    V kann U erst mal nur die Problembeschreibung bestätigen und Sofortmaßnahme einleiten.
    Dann im Team dass Problem analysieren.

    Hierzu aber näheres im Thema 8D - Reporte hier im Forum.

    U kann V aber bewegen sehr schnell die Maßnahmen um zusetzen bzw. dafür Sorgen dass V die selben oder noch größere Nöte bekommt als U.
    Denn hier greift nämlich die Gewährleistung.

    Hierzu auch mehr hier im Forum und das kann auch schnell die Existenz von V Kosten